Reetdachhaus in Dünen in Heiligenhafen

Azubi-FAQ

Fra­gen und Ant­wor­ten rund um das The­ma Aus­bil­dung bei der TA.SH.

Du bist interessiert an einer Ausbildung bei der TA.SH, möchtest aber gerne genauer wissen, was dich bei uns erwartet? Das verstehen wir! In unseren Azubi-FAQs findest du daher wichtige Informationen zu den Themen: Berufsschulunterricht, Gehalt, Arbeitszeiten und mobiles Arbeiten, Berichtsheft, Prüfungen, Ausbildungsverkürzung, Übernahmechancen, Perspektiven nach der Ausbildung und weitere Azubis im Unternehmen.

Wie sieht der Schulunterricht aus (Blockunterricht oder wöchentlich) und wo befindet sich die Berufsschule? Werden meine Fahrtkosten dorthin übernommen?

Die Landesberufsschule für Kaufleute für Tourismus und Freizeit befindet sich in Bad Malente. Du wirst dort gemeinsam mit Azubis aus ganz Schleswig-Holstein unterrichtet, die z.B. in Tourist-Informationen, in Freizeiteinrichtungen oder in lokalen Tourismusorganisationen den gleichen Beruf wie du erlernen. Da deine Mitschülerinnen und Mitschüler teilweise aus weit entfernten Ecken Schleswig-Holsteins kommen, ist der Berufsschule ein Internat mit Übernachtungsmöglichkeiten angeschlossen. Du kannst selbst entscheiden, ob du unter der Woche dort schlafen oder lieber jeden Tag pendeln möchtest. Von Kiel aus ist man per Zug oder Auto ca. 40 Minuten pro Strecke unterwegs. Egal wie du dich entscheidest, die Übernachtungs- bzw. Fahrtkosten werden von der TA.SH übernommen.

Pro Halbjahr hast du fünf oder sechs Wochen Unterricht am Stück, also insgesamt sechs Schulblöcke während der gesamten Ausbildungszeit. Dir werden fachspezifische und kaufmännische Inhalte aus den folgenden Lernfeldern vermittelt, die deine praktische Ausbildung im Betrieb ergänzen:

  • LF1: Die eigene Rolle im Unternehmen selbstverantwortlich mitgestalten
  • LF2: Ein Unternehmen der Tourismus- und Freizeitbranche repräsentieren
  • LF3: Rahmenbedingungen der nationalen und regionalen Tourismus- und Freizeitbranche analysieren
  • LF4: Kunden über regionale Produkte und Leistungen der Tourismus und Freizeitbranche zielorientiert beraten
  • LF5: Geschäftsprozesse in Unternehmen der Tourismus- und Freizeitbranche erfassen
  • LF6: Waren und Anlagegüter für Unternehmen der Tourismus- und Freizeitbranche beschaffen und verwalten
  • LF7: Märkte der Tourismus- und Freizeitbranche analysieren und Marketingstrategien ableiten
  • LF8: Touristische und freizeitwirtschaftliche Produkte und Leistungen planen und gestalten
  • LF9: Touristische und freizeitwirtschaftliche Produkte und Leistungen verkaufen
  • LF10: Geschäftsprozesse in Unternehmen der Tourismus- und Freizeitbranche erfolgsorientiert steuern
  • LF11: Veranstaltungen planen, durchführen und nachbereiten
  • LF12: Externe Einflüsse auf die wirtschaftliche Situation von Unternehmen der Freizeit- und Tourismusbranche analysieren
  • LF13: Ein Projekt in der Tourismus- und Freizeitbranche planen, durchführen und auswerten


Wieviel verdiene ich während der Ausbildung?

Deine Ausbildungsvergütung ist im TVA-L BBiG (Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz) geregelt. Demnach erhältst du aktuell:

  • Im ersten Ausbildungsjahr: 1.086,82€
  • Im zweiten Ausbildungsjahr: 1.140,96€
  • Im dritten Ausbildungsjahr: 1.190,61€
  • (Im vierten Ausbildungsjahr: 1.259,51€)

Zusätzlich steht dir, wie auch den festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der TA.SH, eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) zu.

Wenn du deine Ausbildung nach drei Jahren oder früher (im Falle einer Verkürzung) erfolgreich abgeschlossen hast, wird dir außerdem eine Prämie in Höhe von 400€ ausgezahlt.

Im TVA-L BBiG findest du noch viele weitere interessante Infos rund um deine Ausbildung im Öffentlichen Dienst, z.B. zum Thema Probezeit, Urlaub, Vermögenswirksame Leistungen und betriebliche Altersvorsorge.


Wie sind meine Arbeitszeiten geregelt und gibt es die Möglichkeit, zeitweise mobil zu arbeiten?

Deine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,7 Stunden. Die Funktionszeit der TA.SH ist Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Die Funktionszeit schreibt keine verpflichtende Anwesenheitszeiten (Kernzeiten) vor, sondern definiert den Zeitrahmen, in dem die Aufgabenerledigung und Erreichbarkeit für einen geregelten Ablauf des Unternehmens nahegelegt wird. Durch unsere flexibel ausgelegte Rahmenarbeitszeit kannst du aber selbst entscheiden, ob du gerne früh anfängst oder lieber ausschläfst und dafür etwas länger arbeitest (frühester Arbeitsbeginn: 06:00 Uhr, spätestes Arbeitsende: 21:00 Uhr). Wochenendarbeit findet nur in sehr seltenen Fällen statt (z.B. bei Messen oder anderen Events), in diesem Fall wird dir aber frühzeitig Bescheid gegeben, sodass du dich darauf einstellen kannst. Es besteht außerdem die Möglichkeit, nach Absprache mit deinem Vorgesetzten, zweitweise in das mobile Arbeiten zu wechseln.


In welcher Form muss ich mein Berichtsheft führen?

Dein Berichtsheft wird digital über das Onlineportal der IHK Kiel geführt. Pro Woche schreibst du einen stichpunktartigen Bericht, der anschließend von deiner Ausbilderin / deinem Ausbilder freigegeben wird. Das Berichtsheft muss sowohl während der Zeit im Betrieb als auch während der Berufsschulblöcke geführt werden und ist Voraussetzung für deine Zulassung zur Abschlussprüfung.


Welche Prüfungen muss ich während der Ausbildung ablegen?

In der Berufsschule wird pro Block und pro unterrichtetes Lernfeld jeweils eine Klausur geschrieben (keine Angst, es werden nicht alle Lernfelder gleichzeitig in einem Block unterrichtet!). Nach jedem abgeschlossenen Schulblock bekommst du ein Zeugnis über deinen aktuellen Notenstand ausgehändigt.

Im zweiten Ausbildungsjahr, also ungefähr zur „Halbzeit“ deiner Ausbildung, legst du eine schriftliche Zwischenprüfung ab. Durchfallen kannst du hierbei nicht – die Prüfung soll ausschließlich dazu dienen, deinen aktuellen Wissenstand auszuloten und eventuellen Nachbesserungsbedarf rechtzeitig zu erkennen.

Am Ende der Ausbildung wirst du sowohl schriftlich als auch mündlich geprüft. Die schriftliche Prüfung findet ca. zwei Monate vor der mündlichen Prüfung statt und ist auf zwei Prüfungstage verteilt. Dein Ausbildungsvertrag endet automatisch mit Bestehen der mündlichen Prüfung.


Habe ich die Möglichkeit, meine Ausbildung zu verkürzen?

Wenn du die entsprechenden Voraussetzungen erfüllst, steht der Verkürzung deiner Ausbildung nichts im Weg. Die offiziellen Kriterien für die frühzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (festgelegt durch die IHK) sind:

  • Die schriftliche Bestätigung mindestens guter (überdurchschnittlicher) Leistungen im Ausbildungsbetrieb durch den Ausbildenden. Darüber hinaus sind entsprechend der Ausbildungsordnung der Ausbildungsgang, der Leistungsstand und die in der bis zur Prüfung noch verbleibenden Zeit zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten im Hinblick auf die Erreichung des Ausbildungszieles zu berücksichtigen.
  • Der schriftliche Nachweis durch die Berufsschule (sämtliche bis dahin erhaltene Zeugnisse), dass zum Zeitpunkt der Antragstellung im Durchschnitt mindestens die Gesamtnote "gut" (2,49) und keine Note schlechter als "ausreichend" erreicht wurde. Berücksichtigt werden nur die für die Abschlussprüfung wesentlichen Lernfelder/Fächer.


Werde ich nach der Ausbildung übernommen?

Eine Garantie für eine Übernahme nach der Ausbildung gibt es leider nicht. Da die TA.SH ein 100%iges Tochterunternehmen des Landes ist, kann eine passende Stelle nicht so einfach neu geschaffen werden. Wir müssen die Notwendigkeit jeder neuen Stelle vor dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung begründen und uns deren Freigabe einholen. Wenn zum Ende deiner Ausbildung gerade alle Stellen besetzt sind und keine neue Stelle in Planung ist, kann es also sein, dass wir dich trotz guter Leistungen nicht weiterbeschäftigen können.


In welchen Bereichen kann ich als Kauffrau/-mann für Tourismus und Freizeit arbeiten, wenn ich die Ausbildung abgeschlossen habe?

Da du während deiner Ausbildung bei der TA.SH die verschiedensten Bereiche des Marketings (von Print- bis Online- über Auslands- bis zu MICE-Marketing) kennenlernst, stehen dir nach deiner Abschlussprüfung viele Türen offen. Durch unser Landesweites Netzwerk wirst du im Laufe deiner Ausbildung bereits einige Kontakte zu Partnern und Leistungsträgern in Schleswig-Holstein aufbauen, die ebenso als zukünftige Arbeitgeber in Frage kommen können. Du musst aber nicht unbedingt im Tourismusmarketing bleiben, sondern kannst dich genauso gut auf Marketing-Stellen in anderen Branchen bewerben.

Falls du vor dem „richtigen“ Einstieg ins Berufsleben dein Fachwissen weiter vertiefen möchtest, gibt es diverse Studiengänge, die an deine Ausbildung anknüpfen (z.B. Tourismusmanagement, Kulturmanagement, Kommunikationsmanagement oder Kommunikationsdesign). Ein duales Studium oder ein Studium neben der Arbeit (z.B. an einer Fern-Uni) bieten ebenfalls eine gute Möglichkeit, deine Qualifikationen zu erweitern, ohne dabei auf ein regelmäßiges Einkommen verzichten zu müssen.

In der Tourismusbranche hast du außerdem gute Chancen, einen Job im Ausland zu finden – egal ob nur für ein paar Monate oder dauerhaft.


Befinden sich bei der TA.SH mehrere Azubis gleichzeitig in Ausbildung?

Nein, du bist bei uns die/der einzige Auszubildende. Einige Mitarbeitende haben aber ebenfalls die gleiche Ausbildung wie du gemacht und können dir Fragen rund um die Ausbildung beantworten. Auch deine Ausbilderin hat schon mehrere Azubis bei uns begleitet und steht dir jederzeit zur Seite. 

Dein Ansprechpartner

Eryk Stadelmeier - Portraitfoto

Eryk Stadelmeier

Leitung Finanzen & Personal

Wall 55
24103 Kiel
Deutschland