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Investitionszuschüsse
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Modernisieren und Investieren ist mit Kosten verbunden. Doch unter bestimmten Voraussetzungen können Sie öffentliche Fördergelder in Anspruch nehmen. Informieren Sie sich – es kann sich lohnen! Wenn Sie die Bedingungen erfüllen, können Sie für Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen ab 250.000 Euro oder für Modernisierungsvorhaben bzw. Angebotsverbesserungen ab 50.000 Euro Zuschüsse für betriebliche Investitionen bekommen.
Förderprogramm
- Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
- Förderung von Modernisierungsvorhaben kleiner gewerblicher Beherbergungsbetriebe
Grundsätzliche Voraussetzungen
- Beherbergungsbetrieb mit mindestens 9 Betten (keine Ferienwohnung)
- Das Unternehmen ist ein Betrieb der Tourismuswirtschaft mit überwiegend überregionalem Gästekreis (d.h. Anreise von mehr als 50 km)
- Der Unternehmenssitz befindet sich in einem anerkannten Kur- und Erholungsort im relevanten Fördergebiet in Schleswig-Holstein (Kreise Dithmarschen, Nordfriesland, Ostholstein, Schleswig-Flensburg, die Insel Helgoland, Teile der Städte Flensburg und Lübeck sowie des Kreises Steinburg; im Ausnahmefall Herzogtum Lauenburg)



