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Initiative "Schleswig-Holstein is(s)t lecker!"

Traumhaft Kochen: Strandgenuss in Schleswig-Holstein, SH isst lecker
Bildbeschreibung: Traumhaft Kochen: Strandgenuss in Schleswig-Holstein
© SH isst lecker

Die Initiative „Schleswig-Holstein is(s)t lecker!“ soll durch die Teilnahme von vielen gastronomischen Betrieben mit Leben gefüllt werden.

Interessante und von heimischen Produkten bestimmte Speisenangebote sollen Schleswig-Holstein als gastronomisch-kulinarische Adresse noch bekannter machen.

Um dieses Ziel zu erreichen, hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (MLUR) zusammen mit dem Hotel- und Gaststättenverband Schleswig-Holstein Teilnahme-Voraussetzungen für diese Aktion erarbeitet. Dadurch soll die Initiative einen besonderen Wert erhalten und bei den Gästen Interesse an einem speziellen Genusserlebnis wecken.

Bei Einhaltung der Teilnahme-Kriterien gestattet das MLUR als Besitzer der Wort-Bild-Marke dem teilnehmenden Betrieb die Nutzung "Schleswig-Holstein is(s)t lecker!". Der Einsatz der Marke beschränkt sich jedoch auf den beantragten Umfang. Eine weitergehende Verwendung wird erneut durch das MLUR geprüft.

Wer kann teilnehmen?

Jeder Gastronomiebetrieb und Veranstalter kann auf freiwilliger Basis teilnehmen.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Je nach Verwendungszweck gibt es verschiedene Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um die Wort-Bild-Marke nutzen zu dürfen:

  • Betriebe, die ihr gesamtes Speisenangebot dauerhaft umstellen:
    Diese Betreibe verpflichten sich, dass die angebotenen Speisen und Gerichte, insbesondere hinsichtlich der Hauptkomponente zu mindestens 60 % aus schleswig-holsteinischen Produkten zubereitet werden.
     
  • Betriebe, die nur begrenzt ihr Speisenangebot umstellen:
    Diese Betriebe verpflichten sich, dass die angebotenen Speisen und Gerichte, insbesondere hinsichtlich der Hauptkomponente zu mindestens 50 % aus schleswig-holsteinischen Produkten zubereitet werden. Diese speziellen Angebote können entweder einzeln in der Speisekarte mit der Wort-Bild-Marke gekennzeichnet werden oder in einer Zusatz- bzw. Sonder-Speisekarte zusammengefasst werden.
     
  • Betriebe, die zeitlich begrenzte Aktionen/Veranstaltungen anbieten:
    Diese Betriebe verpflichten sich, dass die während der Aktion/Veranstaltung angebotenen Speisen und Gerichte insbesondere hinsichtlich der Hauptkomponente zu mindestens 50 % aus schleswig-holsteinischen Produkten zubereitet werden.
     
  • Veranstalter von Outdoor-Veranstaltungen:
    Der Veranstalter verpflichtet sich, einen Nachweis darüber zu erbringen, dass alle teilnehmenden gastronomischen Anbieter bei ihrem Angebot mindestens 50% regionale Produkte aus Schleswig-Holstein einsetzen.

Wie kann die Wort-Bild-Marke beantragt werden?

  1. Die Erlaubnis zum Tragen der Wort-Bild-Marke „Schleswig-Holstein is(s)t lecker!“ wird vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (MLUR) als Besitzer vergeben. Der Antragsteller verpflichtet sich schriftlich, dass die angebotenen Speisen und Gerichte insbesondere hinsichtlich der Hauptkomponente zu mindestens 50% bzw. 60% aus schleswig-holsteinischen Produkten hergestellt sind. Hierfür ist der Vordruck der „Freiwilligen Erklärung“ dem MLUR unterschrieben zurückzusenden.
     
  2. Nach Vorlage der unterschriebenen Erklärung, wird dem Antragsteller vom MLUR das Logo als elektronische Datei zugesandt. Die Wort-Bild-Marke darf jedoch nur im Rahmen des beantragten Umfangs eingesetzt werden.
     
  3. Der Markennutzer verpflichtet sich, in seinen Werbematerialien die Wort-Bild-Marke „Schleswig-Holstein is(s)t lecker!“ unverändert wieder zu geben.
     
  4. Bei Nichteinhalten der Kriterien ist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (MLUR) berechtigt, dem Antragsteller die Verwendung des Logos „Schleswig-Holstein is(s)t lecker!“ zu untersagen.

Anmeldung und weitere Informationen

Hier können Sie sich die freiwillige Vereinbarung mit dem Anmeldeformular direkt herunterladen:

Hier können Sie sich den Flyer für die Initiative „Schleswig-Holstein is(s)t lecker!“ direkt herunterladen:

Hier können Sie sich die Präsentation für die Initiative „Schleswig-Holstein is(s)t lecker!“ direkt herunterladen:

Hier können Sie sich die Gestaltungsvorgaben für die Nutzung des Signets „Schleswig-Holstein is(s)t lecker!“ direkt herunterladen:

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Ansprechpartner

, tash

Philipp Dornberger
Projektmanager Kulinarik
Tel. +49 (0) 431 600 58 59
dornberger@sht.de


Ansprechpartner MLUR

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
Wibke Muxfeldt
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Tel.: 0431 - 988 70 85
eMail: wibke.muxfeldt@mlur.landsh.de
 

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
Wolfgang Götze
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Tel.: 0431 - 988 70 36
eMail: wolfgang.goetze@mlur.landsh.de


Downloads

Anmeldungeformular zum Download:
freiwillige Vereinbarung und Anmeldeformular "Schleswig-Holstein is(s)t lecker!"

Informationen zum Download:
Informationsflyer "Schleswig-Holstein is(s)t lecker!"


Gestaltungsvorgaben für die Nutzung des Signets „Schleswig-Holstein is(s)t lecker!“:

Corporate Design-Manual „Schleswig-Holstein is(s)t lecker!“


Zur Orientierung:

ServiceQualität Deutschland