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Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
Die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) regelt seit dem 17.05.2010 die Informationspflichten von Dienstleistungserbringern. Durch die Regelungen soll für mehr Transparenz und Schutz der Kunden gesorgt werden.
Die DL-InfoV unterscheidet primär zwischen Informationen, die stets bereit gehalten werden müssen (§ 2), und Informationen, die auf Anfrage geboten werden müssen (§ 3). Mit dieser Verordnung müssen Angaben zur Firma, Rechtsform, Registereintragung, AGB etc. gemacht werden.
Dienstleistungserbringern ist dringend zu empfehlen, die Vorgaben der DL-InfoV zu beachten, andernfalls können Abmahnungen drohen. Die Verpflichtungen gelten unbeschadet möglicher weiterer Informationspflichten, die sich aus anderen Vorschriften ergeben (z.B. aus der Gewerbeordnung).
Detaillierte Informationen gibt es hier zum Download.



